Bereits im September 2008 war den Medien zu entnehmen, dass ein Weinbauer aus Erlenbach im Landkreis Heilbronn und ein Weinhändler aus dem Stadtkreis Heilbronn zwischen Januar 2005 und März 2007 Wein falsch deklariert und verkauft haben.

Nach aktuellen Informationen sind davon insgesamt rund 105.000 Liter Wein betroffen. Gegen die Verantwortlichen wurden wegen des Verstoßes gegen das Weingesetz mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung festgesetzt.

Das Weingesetz schreibt vor, dass Wein erst nach Abschluss der amtlichen Prüfung und Zuteilung der amtlichen Prüfnummer (APNr.) als Qualitätswein in Verkehr gebracht werden darf.

Die amtliche Prüfnummer wird auf Antrag erteilt, wenn der Wein die im Weingesetz festgelegten Qualitätskriterien erfüllt und dies im Rahmen der Qualitätsweinprüfung nachgewiesen wurde. Wird keine amtliche Prüfnummer erteilt, darf der Wein nur als Tafelwein in Verkehr gebracht werden.

Im diesem Fall wurde gegen diese Bestimmungen verstoßen und Tafelwein als Qualitätswein ausgezeichnet und in den Verkehrt gebracht. Das Verbraucherinformationsgesetz verpflichtet bei derartigen Verstößen zur Offenlegung von allen für den Verbraucher relevanten Informationen. Der Name des Weingutes und der Weinagentur lässt sich auf der Homepage des Landratsamtes Heilbronn nachlesen.